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Das Herrenberg Urteil und seine Auswirkungen auf unsere Musikschulen

Ein Gerichtsurteil sorgt für Unruhe in der Musikschullandschaft.

Bisher war es so, dass viele Musikschulen – bundesweit wie auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg – beim Unterricht größtenteils auf Honorarlehrkräfte setzten. Das Bundessozialgericht hat dieser Praxis im Jahr 2022 allerdings einen Riegel vorgeschoben – mit dem so genannten Herrenberg-Urteil sind mittlerweile weitreichende Folgen für Musikschulen und ihre Lehrkräfte verbunden.

Honorarkräfte müssen fest angestellt werden, das sorgt für erhebliche Mehrkosten bei den Musikschulen.

„Wir haben in unseren Musikschulen in Korbach, Bad Arolsen, Bad Wildungen und Frankenberg zusammen etwa 70 Honorarlehrkräfte. Wenn wir alle fest anstellen und die damit verbundenen Arbeitgeber-Nebenkosten zahlen müssten, würde das eine Zusatzbelastung in Höhe von 200 000 Euro pro Jahr bedeuten. Das können wir nicht stemmen“, sagt Birgit Gabriel, kaufmännischer Vorstand beim Musikschulkreisverband Waldeck-Frankenberg.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte unmittelbar nach dem Urteil des Bundessozialgerichts angekündigt, die Honorarverträge sukzessive zu prüfen und nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern. In den vergangenen zwei Jahren hat es somit zahlreiche Prüfungen bei Musikschulen in ganz Deutschland gegeben.

„Bei uns gab es noch keine Beanstandungen“, sagt Birgit Gabriel. In dem Urteil seien strenge Prüfkriterien entwickelt worden, die nun für alle Musikschulen in Deutschland gelten. „Das stärkste Kriterium ist die Weisungsbefugnis der Musikschulen gegenüber den Honorarkräften und die Eingebundenheit dieser Lehrkräfte in eine andere Betriebsorganisation. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Honorarkräfte nicht mehr als solche beschäftigt werden“, sagt Birgit Gabriel. Sie müssten stattdessen fest angestellt werden, die Träger der Musikschulen müssten für sie Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Der Musikschulkreisverband hofft nun auf eine Erhöhung der Zuschüsse für seine vier Musikschulen. „Wir wollen in unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 18. September, in Frankenberg auch einen Vorschlag präsentieren, wie diesbezüglich die notwendigen finanziellen Mittel aufgebracht werden könnten“, ergänzt Daniel Senft, musikalisch-pädagogischer Vorstand beim Musikschulkreisverband.

Mehr zum Thema lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der HNA-Zeitung vom Dienstag, 17. September, die auch rechts als Download verfügbar ist.

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Veröffentlichung

Di, 17. September 2024

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